Datenschutz

Die vermutlich einzige Seite, die öfter gescrollt als gelesen wird. Wir nehmen das trotzdem ernst. Hier steht, was wir mit Ihren Daten machen — und vor allem, was nicht.

§ 1 General Provisions and Scope

1.1 Die PLAN D GmbH, Weinmeisterstraße 12, 10178 Berlin („PLAN D") ist Anbieterin der KI-Produktivitäts-Plattform Galilea („Plattform"). Die Plattform ermöglicht Unternehmen jeder Größe („Kunden") den Zugriff auf und die Nutzung von KI-Modellen (wie GPT, Claude oder Llama, einzeln jeweils ein „KI-Modell") zur Verarbeitung und Verwaltung von Inhalten und Daten, insbesondere über einen interaktiven Chat-Assistenten, Integrationen mit Drittanbieter-Tools, Workflows, Agenten und eine offene Schnittstelle (API).

1.2 Das Angebot von PLAN D richtet sich ausschließlich an geschäftlich handelnde Kunden und nicht an Verbraucher. Verbraucher im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Mit der Inanspruchnahme der Leistungen erklärt der Kunde, dass er Unternehmer und kein Verbraucher ist. Die Nutzung der Plattform durch Verbraucher ist nicht gestattet.

1.3 Vereinbarungen über spezielle Leistungen oder Leistungsbereiche werden Teil des Vertrages mit dem Kunden und gelten im Fall eines Widerspruchs zu diesen Nutzungsbedingungen vorrangig.

1.4 Die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als PLAN D ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn PLAN D in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden dessen Zahlungen vorbehaltlos annimmt oder die Leistung vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Subject Matter and Platform Functionalities

2.1 Die Plattform bündelt den Zugang zu verschiedenen KI-Modellen in einer zentralen Oberfläche, die der Kunde insbesondere nutzen kann, um Eingaben, Inhalte und Daten im Chat zu verarbeiten, Workflows und Agenten zu konfigurieren und auszuführen, Schnittstellen (APIs) zu nutzen sowie Drittanbieter-Tools und Datenquellen anzubinden.

Der Kunde kann aus den jeweils verfügbaren KI-Modellen (die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Nutzungsvertrags verfügbaren KI-Modelle ergeben sich aus der Anlage „KI-Modelle") die für die Nutzung in seinem Workspace zugelassenen KI-Modelle festlegen und dabei zwischen KI-Modellen, die in der Europäischen Union und KI-Modellen, die in anderen Regionen gehostet sind, auswählen. Die Plattform übermittelt Anfragen des Kunden („Prompt/s") an das jeweils ausgewählte KI-Modell und die durch das KI-Modell generierten Antworten („Output") an den Kunden.

2.2 Der Kunde kann Systeme (z. B. Dokumentenverwaltungs- und Kommunikationssysteme) von Drittanbietern (z. B. Confluence, Google Drive, Sharepoint, zusammen „Drittanbietertools") in seinem Workspace integrieren. Drittanbietertools werden von dem jeweiligen Drittanbieter unter dessen Vertragsbedingungen bereitgestellt; PLAN D ist für Drittanbietertools, ihre Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit nicht verantwortlich und schließt jegliche Haftung für Drittanbietertools aus.

Die einzelnen Funktionalitäten und Systemvoraussetzungen der Plattform ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Beschreibung.

2.3 Der Kunde kann über die Plattform Suchanfragen stellen und erhält unter Nutzung eines LLM eine generierte Antwort auf Basis der Ergebnisse einer internen Suche.

2.4 SaaS- und Dedicated Hosting: PLAN D stellt dem Kunden die Plattform als technische Infrastruktur zur Verfügung. Die Daten des Kunden werden auf Servern in der Europäischen Union gespeichert, soweit nichts anderes vereinbart ist. PLAN D stellt die Plattform auf Servern zur Nutzung am Zugangspunkt des Rechenzentrums von PLAN D zur Verfügung („Übergabepunkt der Leistung"). Zur Nutzung der Plattform ist es erforderlich, dass der Kunde über einen eigenen Zugang zum Internet verfügt und über diesen Zugang auf die Plattform am Übergabepunkt der Leistung zugreift.

2.6 Die LLMs werden von Drittanbietern („LLM-Anbieter") in deren alleiniger Verantwortung betrieben. Über die Plattform können die LLMs in dem Umfang genutzt werden, in dem der jeweilige LLM-Anbieter die Dienste jeweils bereitstellt. PLAN D hat keinerlei Einfluss auf die technische Gestaltung sowie den Umfang der von den LLM-Anbietern bereitgestellten Dienste und übernimmt keine Gewährleistung für einen bestimmten Funktionsumfang.

Die LLM-Anbieter können den Leistungsumfang ihrer Dienste jederzeit ändern oder einstellen und damit auch die Leistungen von PLAN D verhindern. Für Leistungseinschränkungen, die durch Änderungen bei den LLM-Anbietern verursacht werden, haftet PLAN D gegenüber dem Kunden nicht.

2.7 Führt eine Änderung des Funktionsumfangs eines oder mehrerer LLMs oder eine nicht nur vorübergehende eingeschränkte oder fehlende Verfügbarkeit eines oder mehrerer LLMs dazu, dass für den Kunden unter Berücksichtigung des Umfangs und der Dauer der Beeinträchtigung, der Bedeutung für den Kunden sowie der Vertragslaufzeit und der vereinbarten Vergütung eine Fortsetzung des Vertrages nicht zumutbar ist, kann der Kunde den Nutzungsvertrag außerordentlich kündigen:

  • im Falle eines Monatsvertrages mit einer Frist von 7 Tagen
  • im Falle eines Jahresvertrages mit einer Frist von 30 Tagen

In diesem Fall schuldet der Kunde die wiederkehrende Vergütung nur anteilig für die Vertragslaufzeit bis zum Zeitpunkt der Kündigung. Einmalige Zahlungen werden nicht erstattet.

Dieses Sonderkündigungsrecht besteht nicht, wenn der Kunde selbst Vertragspartner des jeweiligen LLM-Anbieters ist und die Nutzungsmöglichkeit des Kunden aufgrund einer Kündigung des Kunden oder einer Kündigung oder einer anderen Maßnahme des LLM-Anbieters, die der Kunde zu verantworten hat, entfällt oder eingeschränkt wird.

2.8 Die Plattform ermöglicht die Verarbeitung und Analyse von Kundendaten mithilfe von LLMs und externen API-Services. Die Nutzung dieser Funktionen erfolgt entweder direkt durch den Kunden (z. B. Upload eines Dokuments, Bearbeitung, Chat-Interaktion, Suchanfrage) oder indirekt durch automatisierte Hintergrundprozesse innerhalb der Plattform (z. B. Indizierung und Verarbeitung von Dokumenten).

Zur fairen Berechnung des Verbrauchs dieser Funktionen setzt PLAN D virtuelle „Galilea-Credits" ein. Nicht genutzte Credits verfallen zum Monatsende. Zusätzliche Credits können bei Bedarf erworben werden.

2.9 LLM Tokens und nutzungsbasierte Abrechnung: Im Rahmen dieses Vertrages kann der Kunde zusätzlich zu den Galilea-Credits auch LLM Tokens für die Nutzung ausgewählter LLMs erwerben. PLAN D stellt hierfür die erforderlichen API Keys sowie Quotas zur Verfügung.

2.10 PLAN D ist zu einer Änderung oder einer Anpassung der Plattform nur dann verpflichtet, wenn eine solche Änderung oder Anpassung zur Instandhaltung der Plattform nach dem Stand der Technik erforderlich ist. Im Übrigen ist PLAN D zu einer Änderung, Anpassung und Weiterentwicklung der Plattform nur dann verpflichtet, wenn die Parteien dies gesondert vereinbaren.

§ 3 Registration and Customer Account

3.1 Der persönliche Ansprechpartner von PLAN D legt das Kundenkonto des in der Bestellung vereinbarten Hauptansprechpartners an. Diese Person erhält die Rolle des „Tenant-Managers".

3.2 Alle zusätzlichen Accounts innerhalb der Plattform werden ausschließlich durch den Tenant-Manager erstellt und verwaltet.

3.3 Der Tenant-Manager ist für die korrekte Pflege und Verwaltung der Benutzerrechte innerhalb des Kundenkontos verantwortlich.

3.4 Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten richtig und vollständig sind. Bei nachträglichen Änderungen sind die im Nutzerkonto hinterlegten Daten, insbesondere Adress-, Zahlungs- und Kontaktdaten stets auf dem aktuellen Stand zu halten.

3.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Zugangsdaten dürfen nicht zwischen mehreren Nutzern geteilt werden. Keine Dritten sind Mitarbeiter des Kunden und andere von dem Kunden autorisierte Nutzer, die für die Nutzung der Plattform zugelassen sind und für die der Kunde über eine Lizenz verfügt.

§ 4 Contract Conclusion

4.1 Die Präsentation der Plattform auf unserer Webseite stellt noch kein verbindliches Angebot dar.

4.2 Durch das Unterzeichnen des Angebotes gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der ausgewählten Leistungen ab. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des Angebotes durch PLAN D zustande.

4.3 Die Leistungserbringung startet mit der Einrichtung, der initialen Login-Daten und technischen Übergabe der Plattform durch PLAN D.

§ 5 Platform Availability and Error Resolution

5.1 Die Plattform ist zu 99 % im Kalendermonatsmittel verfügbar.

5.2 Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn die Plattform aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich von PLAN D liegen, vollständig nicht zur Verfügung steht. Nichtverfügbarkeit liegt nicht vor, wenn die Plattform aufgrund von Umständen, die PLAN D nicht zu vertreten hat, nicht erreichbar ist, insbesondere aufgrund:

  • höherer Gewalt (insbesondere Krieg und kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophe, Epidemien und Pandemien, einschließlich der COVID-19-Pandemie)
  • Fehlbedienung durch den Kunden oder vertragswidrigen Gebrauchs des Kunden
  • geplanter Wartungszeiten nach Ziffer 5.3

5.3 PLAN D darf den Zugang zur Plattform vorübergehend einschränken, um Wartungsarbeiten durchzuführen. PLAN D wird dem Kunden geplante Wartungszeiten mindestens 7 Tage im Voraus ankündigen. Geplante Wartungszeiten, die bei der Einhaltung der Verfügbarkeit unberücksichtigt bleiben, dürfen zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr vorgenommen werden. Insgesamt darf die Dauer geplanter Wartungszeiten 24 Stunden im Monat nicht überschreiten.

5.4 Sollte die Plattform einen Fehler oder eine Störung aufweisen, so hat der Kunde PLAN D hierüber unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Sachverhalts und Beifügung aller für eine Fehlerbehebung nützlichen Informationen zu unterrichten („Fehler- und Störungsmeldungen"). PLAN D wird innerhalb eines Werktags (die „Reaktionszeit") auf ordnungsgemäße Fehler- und Störungsmeldungen des Kunden mit einer qualifizierten Rückmeldung zu den Fehlerursachen und den für die Fehlerbeseitigung getroffenen und zu treffenden Maßnahmen reagieren. Die Reaktionszeit gilt nicht für unerhebliche Fehler und Störungen.

5.5 Ein Fehler oder eine Störung liegen vor, wenn die Plattform nicht die vertraglich vereinbarten Funktionalitäten aufweist und dies im Verantwortungsbereich von PLAN D liegt.

5.6 Diese Ziffer 5 gilt nicht für die Verfügbarkeit der LLMs. Eine bestimmte Verfügbarkeit der LLMs sichert PLAN D nicht zu und übernimmt insoweit auch keine Haftung.

5.7 Diese Ziffer 5 gilt ebenfalls nicht, wenn die Parteien ein Self Managed Hosting vereinbart haben.

§ 6 Usage Rights

6.1 PLAN D räumt dem Kunden das zeitlich befristete, widerrufliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Plattform in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Das Nutzungsrecht erlischt spätestens mit Beendigung des Vertrages.

6.2 Der Kunde darf die Plattform nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen. Die Nutzung darf nur im vereinbarten Umfang erfolgen.

6.3 Der Kunde ist nicht berechtigt:

  • die Plattform oder den Zugang zu der Plattform zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu reproduzieren, weiterzuverkaufen oder in sonstiger Weise zu vertreiben oder weiterzugeben
  • die Plattform zur Entwicklung eigener Leistungen zu nutzen, die dieselben oder im Wesentlichen dieselben Funktionalitäten haben
  • Funktionalitäten der Plattform, für die ihm keine Nutzungsrechte eingeräumt wurden, zu aktivieren und/oder zu nutzen
  • die Nutzungsrechte an der Plattform an Dritte zu übertragen oder Dritten ohne Zustimmung von PLAN D Zugriff auf die Plattform zu gewähren
  • den Quellcode der Plattform, Algorithmen oder andere Programmbestandteile zu ändern, zu übersetzen, zu vervielfältigen, zu dekompilieren, ihre Funktionen zu untersuchen, außer soweit gesetzlich gemäß § 69d oder § 69e UrhG zulässig
  • die mit der Plattform verbundenen Funktionen zur Verwaltung digitaler Rechte oder zum Kopierschutz oder andere Technologien, die der Kontrolle des Zugangs zu der Plattform dienen, zu entfernen, zu umgehen, zu entschlüsseln oder anderweitig zu verändern
  • rechtliche Hinweise insbesondere auf gewerbliche Schutzrechte von PLAN D zu entfernen, zu verdecken oder zu ändern

§ 7 — Customer Obligations and Responsibilities

7.1 Nutzt der Kunde die Plattform im Rahmen des SaaS- oder Dedicated Hosting, räumt der Kunde PLAN D das nicht ausschließliche Recht ein, die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte (einschließlich der unter Nutzung der Plattform erstellten Inhalte, z. B. im Rahmen der Bildgenerierung), insbesondere Kommunikationsinhalte (einschließlich Prompts, Fotografien, Bilder, Grafiken, Videos, Dateien, Dokumente, Logos und Zeichen, Texte, zusammen „Kundeninhalte") während der Vertragslaufzeit in dem für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Umfang zu nutzen, insbesondere zu vervielfältigen, zu bearbeiten und zu übermitteln, insbesondere an die von dem Kunden ausgewählten LLM-Anbieter.

Der Kunde sichert zu, über diese Rechte zugunsten von PLAN D zum Zwecke der Vertragserfüllung verfügen zu können. Weitere Rechte an den Kundeninhalten erwirbt PLAN D nicht. Der Kunde bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm zur Verfügung gestellten und/oder von ihm erstellten Kundeninhalten; für die Nutzung dieser Inhalte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

7.2 Der Kunde darf nur solche Kundeninhalte auf der Plattform speichern oder speichern lassen oder über die Plattform übermitteln:

  • (i) zu deren Nutzung er in dem für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang berechtigt ist,
  • (ii) die keine Rechte Dritter (insbesondere Markenrechte, Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte sowie Persönlichkeitsrechte) verletzen und
  • (iii) die keinen rechtswidrigen, gewaltverherrlichenden, rassistischen, diskriminierenden oder pornografischen Inhalt haben.

Das gilt auch für die Inhalte von Websites, die der Kunde im Rahmen der Website Integration nutzt.

7.3 Es ist dem Kunden nicht gestattet:

  • (i) Scraping oder ähnliche Techniken anzuwenden, um Inhalte zu sammeln, für andere Zwecke zu nutzen, erneut zu veröffentlichen oder anderweitig zu verwenden
  • (ii) Techniken oder automatisierte Dienste einzusetzen, die darauf abzielen, Nutzeraktivitäten zu verfälschen, wie etwa Bots, Botnetze, Scripte, Apps, Plugins, Erweiterungen oder andere automatisierte Mittel zur Kontoerstellung, zur Wiedergabe von Inhalten, zum Versenden von Nachrichten oder zum Ausführen ähnlicher Aktionen
  • (iii) die Funktionen der Plattform für Systeme zu nutzen, die gemäß Art. 6 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 als Hochrisiko-Systeme gelten

7.4 Die Anzahl der Prompts pro Nutzer innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens ist begrenzt, um die Zuverlässigkeit sowie Verfügbarkeit der Plattform zu gewährleisten. Welche Grenzwerte für welche Modelle gelten, ist in der Fair Usage Policy geregelt.

7.5 Für die Nutzung einzelner LLMs können zusätzliche Anforderungen des jeweiligen LLM-Anbieters gelten:

  • Microsoft Azure:
  • https://learn.microsoft.com/en-us/legal/cognitive-services/openai/code-of-conduct
  • https://www.microsoft.com/licensing/terms/product/ForOnlineServices/all
  • Amazon Bedrock:
  • https://aws.amazon.com/aup/?nc1=h_ls
  • Google Cloud Platform:
  • https://policies.google.com/terms/generative-ai/use-policy

Für die Einhaltung dieser Bedingungen ist der Kunde verantwortlich. PLAN D weist darauf hin, dass Verstöße gegen diese Bedingungen zu einem Ausschluss von oder einer Beschränkung der Nutzung der LLMs führen können. PLAN D haftet nicht für Beschränkungen der Leistungen von PLAN D, die aus einem Verstoß des Kunden gegen die Bedingungen eines LLM-Anbieters resultieren.

7.6 Der Kunde stellt PLAN D auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte (einschließlich LLM-Anbieter) wegen (i) der Nutzung der Kundeninhalte durch PLAN D oder den Kunden sowie (ii) wegen der Nutzung der Plattform durch den Kunden gegen PLAN D geltend machen, soweit diese Ansprüche nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von PLAN D beruhen. Davon umfasst sind auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung nach dem RVG.

7.7 Es obliegt dem Kunden, selbstständig Sicherungskopien der Kundeninhalte zu erstellen.

7.8 Der Kunde trifft geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Dritte auf die dem Kunden zur Verfügung gestellte Plattform nicht unbefugt zugreifen können.

§ 8 Compensation and Payment Terms

8.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der gewählten Laufzeit, der Nutzeranzahl sowie im Hinblick auf Funktionen, die nutzungsbasiert abgerechnet werden, aus dem tatsächlichen Nutzungsumfang. Die vereinbarte Vergütung, einschließlich einer etwaigen nutzungsbasierten Vergütung für API-Calls, ist zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig.

Nutzungsabhängige Leistungen im Zusammenhang mit der Belegautomatisierung werden monatlich, nachträglich auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs abgerechnet.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zahlbar. Kunden, die LLMs mit eigenen API-Keys und auf Basis eigener Verträge mit den jeweiligen Anbietern nutzen, entrichten die mit dem jeweiligen Anbieter vereinbarte Vergütung unmittelbar an den Anbieter.

8.2 Sämtliche Beträge verstehen sich in EUR und netto. Wenn und soweit nutzungsbasierte Kosten PLAN D von dem jeweiligen LLM-Anbieter in US-Dollar (oder einer anderen Fremdwährung) in Rechnung gestellt werden, erfolgt die Weiterberechnung gegenüber dem Nutzer auf Basis des am letzten Tag des Monats oder des jeweiligen Abrechnungszeitraums tagesaktuellen Wechselkurses der Europäischen Zentralbank.

8.3 Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit jederzeit zusätzliche Funktionserweiterungen („Add-ons") hinzufügen. Die Abrechnung zusätzlicher Add-ons erfolgt ab dem Folge-Abrechnungszeitraum der Hinzufügung. Wird ein Add-on im Laufe eines Monats hinzugefügt, wird die Lizenzgebühr für diesen Monat anteilig berechnet. Etwaige Rabatte bei Abschluss eines Jahresvertrages gelten auch für später ausgewählte Add-ons, die nicht nutzungsbasiert vergütet werden.

8.4 Die Rechnungsstellung gegenüber dem Kunden erfolgt in elektronischer Form (z. B. per E-Mail), sofern nichts anderes vereinbart ist.

8.5 PLAN D ist berechtigt, für die Zahlungsabwicklung externe Zahlungsdienstleister einzusetzen. Die Zahlung der vereinbarten Vergütung kann über verschiedene elektronische Zahlungsmethoden erfolgen, darunter Kreditkarten, SEPA-Lastschrift, Banküberweisung sowie alternative Zahlungsmethoden, die von den eingesetzten Zahlungsdienstleistern (z. B. Stripe) unterstützt werden. Der Kunde erklärt sich mit der Nutzung solcher Zahlungsdienstleister und der Verarbeitung seiner Zahlungsdaten durch diese einverstanden.

8.6 Die monatliche Vergütung erhöht sich automatisch um 2 % alle 12 Monate ab dem Datum des Vertragsbeginns. Diese Erhöhung erfolgt ohne weitere Ankündigung und wird mit der ersten Abrechnung nach Ablauf der 12 Monate wirksam.

8.7 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche, die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.

8.8 PLAN D ist berechtigt, die nach diesem Nutzungsvertrag vom Kunden zu zahlende Vergütung nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten bei PLAN D anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine derartige Anpassung der Vergütung kann zu einer Preiserhöhung oder Preisermäßigung führen.

Für die Berechnung der Gesamtkosten bei PLAN D maßgeblich sind insbesondere:

  • die von den LLM-Anbietern in Rechnung gestellten Kosten
  • Verwaltungskosten
  • Kosten der Pflege und des Betriebs der IT-Infrastruktur von PLAN D
  • allgemeine Kosten (Kosten des Vertriebs und des Marketings, Personalkosten, Miete, externe Dienstleister)
  • Finanzierungskosten, Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben

Kostenerhöhungen und Kostensenkungen sind dabei gleichermaßen preiswirksam durch PLAN D zu berücksichtigen. Alle Preisänderungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt und treten frühestens 30 Tage nach einer derartigen Mitteilung durch PLAN D in Kraft. Erhöht PLAN D die Vergütung um mehr als 10 %, ist der Kunde berechtigt, den Nutzungsvertrag außerordentlich mit einer Frist von vier Wochen ab Zugang des Erhöhungsverlangens zu kündigen.

§ 9 Warranty

9.1 Für Mängel der Plattform gelten die §§ 536 ff BGB. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a BGB ist ausgeschlossen. Mängel hat der Kunde PLAN D unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

9.2 Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl von PLAN D entweder durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

9.3 Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn PLAN D ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist.

9.4 PLAN D übernimmt keine Gewährleistung für den Internetzugang des Kunden, insbesondere für die Verfügbarkeit und Dimensionierung des Internetzugangs. PLAN D übernimmt auch keine Gewährleistung für Systeme des Kunden, auf denen die Plattform ggf. ausgeführt wird.

9.5 PLAN D hat keinen Einfluss auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von den LLMs generierten Outputs und übernimmt hierfür keine Gewährleistung. PLAN D weist ausdrücklich darauf hin, dass sich der Kunde nicht auf die inhaltliche Richtigkeit der Outputs verlassen sollte, ohne diese überprüft zu haben. Auch Outputs, die aufgrund ihrer Detailtiefe oder Spezifität korrekt erscheinen, können wesentliche Ungenauigkeiten enthalten. Ebenso enthalten Outputs möglicherweise nicht die aktuellsten oder vollständige Informationen. Ereignisse oder Änderungen der zugrunde liegenden Fakten, die erst nach dem Training des jeweiligen LLMs eingetreten sind, werden durch das LLM nicht berücksichtigt und können im Output nicht enthalten sein.

9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Mietminderung dadurch geltend zu machen, dass er den Minderungsbetrag von der laufenden Vergütung eigenständig abzieht. Bereicherungsrechtliche Ansprüche des Kunden, den aufgrund einer berechtigten Minderung zu viel gezahlten Teil der Vergütung zurückzufordern, bleiben unberührt.

§ 1 General Provisions and Scope

10.1 PLAN D haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

10.2 In sonstigen Fällen haftet PLAN D – soweit in Ziffer 10.3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 10.3 ausgeschlossen.

10.3 Die Haftung von PLAN D für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

10.4 Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere von Mitarbeitern, von PLAN D.

10.5 Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen PLAN D beträgt ein Jahr, außer in den Fällen der Ziffern 10.1 und 10.3.

10.6 Im Falle von Schäden, die dem Kunden durch ein Verhalten eines LLM-Anbieters entstehen, beschränkt sich die Haftung von PLAN D auf die Abtretung der Ansprüche von PLAN D gegen den jeweiligen LLM-Anbieter, soweit dessen Vertrags- und Nutzungsbedingungen (wie aus Anlage „LLMs" ersichtlich) die Abtretung zulassen. Das gilt nicht, wenn der Kunde selbst Vertragspartner des jeweiligen LLM-Anbieters ist. In diesem Fall ist jegliche Haftung von PLAN D für solche Schäden ausgeschlossen.

§ 1 General Provisions and Scope

11.1 PLAN D kann den Zugang des Kunden zur Plattform insgesamt oder zu einzelnen Teilbereichen nach eigenem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Kunde gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat, oder wenn PLAN D ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung werden die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt. Sofern der Kunde trotz Hinweis wiederholt gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt, behält sich PLAN D das Recht vor, den Zugang dauerhaft zu sperren.

11.2 Im Falle der vorübergehenden bzw. dauerhaften Sperrung wird die Zugangsberechtigung gesperrt und der Kunde wird hierüber per E-Mail benachrichtigt.

11.3 Im Falle einer vorübergehenden Sperrung wird nach Ablauf der Sperrzeit oder dem endgültigen Wegfall des Sperrgrundes die Zugangsberechtigung reaktiviert und der Kunde wird hierüber per E-Mail benachrichtigt. Eine dauerhaft gesperrte Zugangsberechtigung kann nicht wiederhergestellt werden. Dauerhaft gesperrte Personen sind von der Nutzung der Plattform dauerhaft ausgeschlossen und dürfen sich nicht erneut anmelden.

Mit der dauerhaften Sperrung des Kunden ist PLAN D berechtigt, das Nutzungsverhältnis außerordentlich zu kündigen.

11.4 PLAN D ist berechtigt, Inhalte, die nicht den Bedingungen der Ziffer 8 entsprechen, zu löschen, wenn der Kunde diese trotz Aufforderung nicht selbst innerhalb einer angemessenen Frist löscht.

§ 1 General Provisions and Scope

12.1 Dem Kunden wird die Nutzung der Plattform für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit gestattet.

12.2 Soweit keine abweichende Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, beträgt die Vertragslaufzeit einen Monat („Basislaufzeit"). Nach Ablauf der Basislaufzeit verlängert sich der Nutzungsvertrag jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht spätestens 7 Tage vor Ablauf der Basislaufzeit bzw. der verlängerten Laufzeit von einer Partei gekündigt wird.

Ein Nutzungsvertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn der Nutzungsvertrag nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der initialen Vertragslaufzeit bzw. der verlängerten Laufzeit von einer Partei gekündigt wird.

Add-ons können jederzeit für einen Zeitraum von mindestens einem Monat gebucht werden. Für Nutzer, die sich für einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr entschieden haben, werden Add-ons für die jeweils verbleibende Restlaufzeit gebucht.

12.3 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. PLAN D hat insbesondere ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund in folgenden Fällen:

  • (i) der Kunde wird zahlungsunfähig oder überschuldet
  • (ii) es wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt (wobei die Regelung des § 112 InsO unberührt bleibt)
  • (iii) der Kunde ist für zwei aufeinander folgende Monate mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon in Verzug oder ist in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Entrichtung der laufenden Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug, der die zu zahlende laufende Vergütung für zwei Monate erreicht

12.4 Eine Kündigung hat stets schriftlich (Post oder E-Mail) zu erfolgen.

12.5 Nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist dem Kunden der Zugriff auf die Plattform und die Nutzerinhalte – vorbehaltlich einer Vertragsverlängerung oder des Abschlusses eines erneuten Nutzungsvertrages – nicht mehr möglich und die Inhalte werden von der Plattform gelöscht.

12.6 Ist dem Kunden die Plattform im Rahmen eines Self Managed Hosting überlassen worden, ist der Kunde nach Ablauf der Vertragslaufzeit verpflichtet:

  • (i) die Nutzung der Plattform unverzüglich einzustellen
  • (ii) die Plattform sowie sämtliche Programmkopien (einschließlich der Sicherungskopie) vollständig und endgültig von seinen Systemen zu löschen
  • (iii) sonstige ggf. von PLAN D überlassenen Materialien und Unterlagen auf seine Kosten an PLAN D zurückzugeben

12.7 Jede Nutzung der Plattform nach dem Ende der Vertragslaufzeit ist unzulässig.

§ 1 General Provisions and Scope

Soweit PLAN D zur Erbringung der vertraglichen Leistungen personenbezogene Daten für den Kunden verarbeitet, ist PLAN D Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und schließen die Parteien mit Abschluss dieser Nutzungsvereinbarung die Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

§ 1 General Provisions and Scope

14.1 „Vertrauliche Informationen" im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche Informationen (ob schriftlich, elektronisch, mündlich, digital verkörpert oder in anderer Form), die einer Partei von der anderen Partei (oder einem im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen) offenbart werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Geschäftsgeheimnisse, Produkte, Software, einschließlich einzelner Bestandteile, Quellcode, Herstellungsprozesse, Algorithmen, Know-how, Erfindungen, geschäftliche Beziehungen, Geschäftsstrategien, Businesspläne, Preislisten und Konditionen
  • Unterlagen und Informationen, die durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen geschützt sind und als vertraulich gekennzeichnet oder nach der Art der Information oder den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind

14.2 Keine Vertraulichen Informationen sind Informationen:

  • die der Öffentlichkeit oder der anderen Partei vor der Übermittlung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht allgemein zugänglich werden
  • die einer Partei von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht übermittelt werden

14.3 Die Parteien verpflichten sich:

  • Vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur für den Zweck dieser Nutzungsvereinbarung zu verwenden
  • Vertrauliche Informationen nur gegenüber solchen Vertretern offen zu legen, deren Kenntnis unbedingt erforderlich ist und die an den Inhalt dieser Vertraulichkeitsvereinbarung gebunden werden
  • Vertrauliche Informationen ebenfalls durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte zu sichern
  • Auf Aufforderung einer Partei oder ohne Aufforderung spätestens bei Beendigung der Nutzungsvereinbarung sämtliche Vertrauliche Informationen (einschließlich etwaiger Kopien) innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Aufforderung bzw. Beendigung der Kooperationsvereinbarung auf eigene Kosten an die andere Partei zurückzugeben oder zu vernichten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Für die Löschung von Vervielfältigungen der Plattformen gelten die Regelungen in Ziffer 12.6 vorrangig.

14.4 Sofern eine Vertrauliche Information nicht den Anforderungen eines Geschäftsgeheimnisses im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes genügt, unterliegt diese Information dennoch den Vertraulichkeitsverpflichtungen nach diesem Abschnitt.

14.5 Die Vertraulichkeitspflichten gemäß dieses Abschnitts bestehen auch nach Beendigung der Nutzungsvereinbarung fort.

§ 1 General Provisions and Scope

15.1 Der Auftraggeber erlaubt dem Auftragnehmer die Marke und/oder den Namen des Auftraggebers als Referenz und zu Zwecken der Eigenwerbung online als auch offline zu verwenden.

15.2 Auftragnehmer und Auftraggeber sind nach Absprache untereinander berechtigt, über die gemeinsame wirtschaftliche Beziehung zum Auftraggeber hinzuweisen.

§ 1 General Provisions and Scope

16.1 PLAN D behält sich vor, die angebotenen Leistungen sowie diese Nutzungsbedingungen zu ändern. Eine Änderung ist möglich, soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Veränderungen, insbesondere von technischen oder rechtlichen Rahmenbedingungen, einschließlich der Bedingungen für die Nutzung von LLMs und Drittanbietertools, Rechnung zu tragen. PLAN D wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.

Die Erweiterung des Funktionsumfangs, insbesondere die Aufnahme zusätzlicher LLMs oder die Möglichkeit der Integration zusätzlicher Drittanbietertools, ist unabhängig von diesen Voraussetzungen jederzeit einseitig möglich.

16.2 Änderungen werden dem Kunden vorab per E-Mail mitgeteilt. Soweit der Kunde deren Geltung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht, gelten die Änderungen mit Wirkung für die Zukunft als angenommen.

Widerspricht der Kunde den Änderungen, ist PLAN D berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen, vorausgesetzt, PLAN D hat in der Änderungsmitteilung auf die Wirkung des Schweigens und das Kündigungsrecht hingewiesen.

16.3 Von der Änderungsbefugnis ausgenommen ist jede Änderung des Vertragsgegenstands und der Hauptleistungspflichten, die zu einer Änderung des Vertragsgefüges insgesamt führen würde. In diesen Fällen wird PLAN D dem Kunden die beabsichtigten Änderungen mitteilen und die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses zu den dann geänderten Bedingungen anbieten.

§ 1 General Provisions and Scope

17.1 Die zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen, einschließlich dieser Nutzungsbedingungen, unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.

17.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland. PLAN D ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

17.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt.

Appendix LLMs