Wie lassen sich personenbezogene Daten in KI-Trainingsdaten DSGVO-konform verarbeiten?

Personenbezogene Daten in Trainingsdaten erfordern eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO, typischerweise berechtigtes Interesse oder Einwilligung. Zusätzlich gelten die Grundsätze der Datenminimierung und Zweckbindung.

In der Praxis setzen wir auf Anonymisierung und Pseudonymisierung, bevor Daten ins Training fließen. Dabei ist entscheidend, dass die Datenqualität erhalten bleibt. Synthetische Daten können eine Alternative sein, wenn Originaldaten nicht verwendet werden dürfen. Welche Methode passt, hängt vom Anwendungsfall und der Datenlage ab.

Mehr über PLAN D erfahren

Bereit wenn Sie es sind

Zukunft beginnt, wenn menschliche Intelligenz künstliche Intelligenz entwickelt. Der erste Schritt ist nur ein Klick.

Vertrieb kontaktieren
Jetzt bewerben

Seit 2017 entwickeln wir KI-Systeme, die Unternehmen verändern. Sprechen wir über Ihres.