Braucht mein KI-System eine Datenschutz-Folgenabschätzung?

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO ist Pflicht, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt. Bei KI-Systemen ist das häufig der Fall: automatisierte Entscheidungsfindung, Profiling, Verarbeitung sensibler Daten oder große Datenmengen sind typische Auslöser.

In der Praxis brauchen die meisten produktiven KI-Systeme eine DSFA. Wir empfehlen, sie frühzeitig durchzuführen, nicht erst kurz vor dem Go-live. Die DSFA dokumentiert Risiken und Gegenmaßnahmen und ist bei einer Prüfung durch Aufsichtsbehörden eines der ersten Dokumente, das angefragt wird.

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