Brauche ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag für KI-Tools?
Ja, in den meisten Fällen. Sobald ein externer KI-Anbieter personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO Pflicht. Das betrifft Cloud-basierte KI-Tools, API-Dienste und SaaS-Plattformen, die mit Ihren Daten arbeiten.
Prüfen Sie bei jedem KI-Tool: Werden personenbezogene Daten übermittelt? Werden Eingaben gespeichert oder für Training verwendet? Wo werden die Daten verarbeitet? Bei vielen gängigen KI-Tools ist die DSGVO-Konformität nicht ohne Weiteres gegeben. Ein AVV allein reicht nicht, er muss durch technische Maßnahmen wie Anonymisierung und Zugriffskontrollen ergänzt werden.

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